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Asbest-Prozess gegen Schmidheiny in Italien

26.05.2019

Asbest-Prozess gegen Schmidheiny in Italien



"Die Gerechtigkeit (und das Recht) sind wie ein Spinnennetz – die Kleinen hält es fest – die Großen zerreißen es einfach"
Nach einem alten lateinischen Zitat


Der Asbest-Industrielle Stephan Schmidheiny muss für vier Jahre ins Gefängnis.
Der Schweizer Industrielle hat sich laut einem erstinstanzlichen Gerichtsurteil im Mai 2019 der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht.
Konkret wurde der Fall eines verstorbenen Angestellten des Unternehmens Eternit Italia S.p.a. und einer Anwohnerin verhandelt, wie die italienische Nachrichtenagentur Ansa mitteilte. Der Mann arbeitete in einer Fabrik in Cavagnolo bei Turin, die Frau wohnte in der Nähe. Der Mann starb an Asbestose, der von Asbest verursachten Staublungenkrankheit. Die Frau erlag einem Lungenkrebs. Neben der Gefängnisstrafe muss Schmidheiny den diversen Zivilklägern auch 15'000 Euro zahlen. Als Zivilklägerin war auch die Region Piemont aufgetreten, hinzu kamen Gewerkschaften und weitere Organisationen.
Der Turiner Staatsanwalt Gianfranco Colace sah die Verurteilung als ersten Schritt. Basierend auf neuesten Rechtsauslegungen hoffte er, die Justiz kehre zu einem mehr auf die Opfer fokussierten Blickwinkel zurück.

Die von Schmidheiny geleitete Gruppe Eternit SEG war von 1973 bis zur Pleite 1986 Grossaktionärin der Eternit Italia. Die Fabrik in Cavagnolo wurde 1982 geschlossen. Schmidheinys Anwälte teilten am Donnerstag mit, die erstinstanzliche Verurteilung entbehre jeder rechtlichen Grundlage und sei «skandalös». Die Verteidigung geht selbstversändlich in die Berufung.
BUND-Geschäftsführer Axel Mayer begrüßt das erstinstanzliche Urteil.



Eine der schrecklichsten Niederlagen der Umweltbewegung ist die Asbest-Geschichte

Schon um das Jahr 1900 wurde die Asbestose als Krankheit entdeckt und 1943 wurde Lungenkrebs als Folge von Asbestbelastungen als Berufskrankheit anerkannt. Doch erst 1995 wurde in Deutschland die Herstellung und Verwendung von Asbest generell verboten wurden und erst seit dem Jahr 2005 gibt ein EU-weites Verbot.

Auch im Jahr 2019 gibt es in Deutschland noch mehr Todesfälle durch Asbest-Belastungen als tödliche Arbeitsunfälle.
"In Deutschland sind an Asbestose und asbestbedingtem Krebs bisher vor allem Arbeiter gestorben, die früher mit dem Werkstoff zu tun hatten, allein seit 1990 etwa 30.000 Menschen. Weltweit ist Asbest jedes Jahr für mindestens 100.000 Tote verantwortlich. Hinzu kommen noch weitaus mehr Erkrankungen an Asbestose, die nicht tödlich enden, aber auch nicht geheilt werden können." sagt der Deutschlandfunk. Im Asbestbericht des Europäischen Parlaments im Jahr 2002 wird die Zahl der mit Asbest in Verbindung gebrachten Todesfälle für Westeuropa in den nächsten 35 Jahren auf etwa 500 000 geschätzt wird.

Über Jahrzehnte waren die Gefahren von Asbest und Asbestose bekannt und dennoch gelang es der Industrie, Lobbyisten und bezahlten Mietmäulern die Gefahren herunter zu spielen, zu verharmlosen und ein Verbot zu verhindern. Es ist Zeit zu sagen, dass diese Industriellen, Lobbyisten und bezahlten Mietmäulern Verbrecher waren!

Es ist tief erschrecken und widerspricht dem bürgerlichen Rechtsempfinden, dass die Täter und Täterinnen nie angemessen bestraft wurden. Weil es uns nicht gelingt die Asbest-Täter zu bestrafen, wiederholen sich solche Taten.

Wikipedia fasste die bisherigen Asbest-Prozesse folgendermaßen zusammen:
In Italien wurde das Thema Asbest seit 2009 eingehend gerichtlich aufgearbeitet. In Turin wurden so Stephan Schmidheiny und Baron Louis de Cartier aus Belgien Ende 2009 angeklagt, zwischen 1966 und 1986 durch mangelnde Sicherheitsvorkehrungen in mehreren italienischen Eternit-Fabriken den Asbest-Tod von mehr als 2000 Arbeitern und Anwohnern verursacht zu haben. Die Staatsanwaltschaft warf ihnen vor, für 2056 Todesfälle und 833 Erkrankungen verantwortlich zu sein. Am 13. Februar 2012 wurden er und Louis de Cartier zu je 16 Jahren Haft und Schadenersatzzahlungen in Höhe von 80 Millionen Euro verurteilt. Schmidheiny legte Berufung gegen das Urteil ein. Später plädierte er auf Annullierung des Prozesses. Am 3. Juni 2013 erhöhte das Berufungsgericht in Turin das Strafmaß auf 18 Jahre und auf 90 Millionen Euro. Gegen das Urteil wurde eine Berufung beim Kassationsgericht in Rom angekündigt.[23][24] Im November 2014 annullierte das italienische Kassationsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft das vorinstanzliche Urteil und erklärte die Vorwürfe für verjährt.
Der mittlerweile pensionierte Staatsanwalt Guariniello strengte anschliessend eine zweite Klage wegen vorsätzlicher Tötung an. Am 29. November 2016 entschied die zuständige Richterin in Turin, diese nicht zuzulassen. Möglich sind verschiedene lokale Prozesse z. B. in Vercelli, Reggio Emilia und Neapel wegen fahrlässiger Tötung.


Die Turiner Staatsanwaltschaft warf den beiden Angeklagten vor, zwischen 1966 und 1986 Sicherheitsvorkehrungen im Umgang mit dem krebserregenden Stoff Asbest vernachlässigt zu haben. Sie sind laut Staatsanwaltschaft mitverantwortlich für Leid, Tod und Krankheit in den italienischen Eternit-Fabriken und in deren Umgebung.

Dr. Stephan Schmidheiny ist Privatier. Er hat sich 2002 sukzessive aus allen Funktionen zurückgezogen. Sein Vermögen wurde 2012 vom Schweizer Wirtschaftsmagazin «Bilanz» auf 3,5 Milliarden Franken geschätzt. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)


Ein gerechtes Urteil mit einer abschreckenden Wirkung in diesen Asbest-Prozessen wäre nicht nur für Mensch und Umwelt, sondern auch für die Demokratie wichtig gewesen. In der Vergangenheit konnten sich in fast allen großen Umweltprozessen (Bhopal, Seveso, Bayer-Holzschutzgiftprozess, Contergan...) die großen Konzerne und die Verursacher von Leid, Tod und Krankheit mit teuren Anwälten und teilweise lächerlichen Entschädigungszahlungen fast ungestraft aus der Affäre ziehen. Einzelne, gelegentliche Fehlurteile können und müssen in demokratischen Rechtssystemen akzeptiert werden. Doch ein Rückblick auf die wirklich großen Umweltstrafverfahren zeigt eine nicht akzeptable, erschreckende Tendenz zu einseitigen und tendenziösen Urteilen.

Auch in Deutschland sterben jährlich noch tausende von Menschen an Asbestose, weil notwendige Asbestverbote lange behindert und verschleppt wurden.Laurent Vogel von der European Trade Union Confederation, dem Verband der Europäischen Gewerkschaften sagte im Deutschlandfunk:"Asbest ist weltweit der wichtigste Killer in der Arbeitswelt. An den Fasern sterben nach Schätzungen der Internationalen Arbeiterorganisation jährlich 100.000 Menschen."

Das alte, jetzt aufgehobene Urteil des Turiner Berufungsgerichtes hätte tatsächlich die alte Rechtstradition, die großen Umweltvergifter zu schonen, aufgehoben. Die Entscheidung des Kassationsgerichts in Rom im Dezember 2017, die verfahrenstechnische Rekurse der Turiner Staatsanwaltschaft zurückzuweisen passt in die lange Reihe des Umweltunrechts von Bhopal, Seveso, Bayer-Holzschutzgiftprozess und Contergan...
Harte Urteile gibt es (fast) nur gegen kleine Umweltsünder.

Axel Mayer, BUND-Geschäftsführer




BUND-Geschäftsführer Axel Mayer hat einige Urteile zusammengetragen:

  • Der Contergan-Skandal (aufgedeckt 1961-1962) war der bisher größte Arzneimittelskandal in Deutschland. Durch die schädlichen Nebenwirkungen des Beruhigungsmedikaments Contergan war es zu Schädigungen von bis zu 10.000 Ungeborenen gekommen. Obwohl der Stolberger Herstellerfirma schon 1961 1600 Warnungen über beobachtete Fehlbildungen an Neugeborenen vorlagen, wurde Contergan weiterhin vertrieben.
    Am 18. Dezember 1970 wurde das Strafverfahren wegen geringfügiger Schuld der Angeklagten und mangelnden öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung nach § 153 StPO eingestellt. Die Eltern der Geschädigten waren durch eine "geschickte" Prozessführung gezwungen, mit der Firma Grünenthal einen Vergleich abzuschließen und verzichteten auf Schadensersatzansprüche in Milliardenhöhe gegen einen lächerlichen Entschädigungsbetrag von 100 Millionen Deutsche Mark. Quelle: Wikipedia
  • Das Greenpeace-Schiff Rainbow Warrior", das gegen französische Atomtests im Pazifik demonstrieren sollte, wurde am 10. Juli 1985 durch Haftminen im Hafen der neuseeländischen Hauptstadt Auckland versenkt. Der portugiesische Greenpeace-Fotograf Fernando Pereira starb bei diesem staatsterroristischen Mordanschlag. Wegen des Anschlags wurden 1985 zwei französische Geheimdienstagenten in Neuseeland zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, bereits drei Jahre später konnten sie auf Druck von Paris aber wieder in ihre Heimat zurückkehren. Die anderen Beteiligten und die Auftraggeber in der französischen Regierung kamen nie vor Gericht, nachdem Neuseeland 1991 die Ermittlungen nach millionenschweren Schadenersatzzahlungen und auf massiven Druck Frankreichs einstellte.
  • Am 10. Juli 1976 gab es in der Nähe des italienischen Ortes Seveso einen schweren Chemieunfall. Die Firma Icmesa war ein Tochterunternehmen von Givaudan, das wiederum eine Tochter des Schweizer Großkonzerns Roche war. Ein bis drei Kilogramm Dioxin gelangten damals in die Umwelt – ein Gift, das tausendmal giftiger ist als Zyankali. Tausende von Tieren starben sofort. Viele Menschen erkrankten.
    Am 24. September 1983 verurteilte ein Gericht in Monza fünf Mitarbeiter in erster Instanz zu Freiheitsstrafen von zweieinhalb bis zu fünf Jahren. Alle Verurteilten gingen in Berufung. Das Gericht entschied statt auf Vorsatz auf Fahrlässigkeit und setzte die Strafen des Produktionsleiters Jörg Sambeth, der damals für seine Firma schwieg, und der Schweizer und italienischen Angeklagten zur Bewährung aus. Laut Sambeth waren Schmiergelder und verdeckte Beziehungen im Spiel. Quelle: Wikipedia
  • Über 200.000 Menschen erkrankten an Holzschutzgiften der BAYER-Tochter DESOWAG. Firma und Täter wurden nicht bestraft. Quelle: Coordination gegen BAYER-Gefahren
  • Im indischen Bhopal wurde der schlimmste Chemieunfall der Geschichte mit tausenden von Toten nicht entsprechend der Dimension des Unfalls geahndet. Aus der Union Carbide Pestizid-Fabrik in Bhopal waren in der Nacht zum 3. Dezember 1984 rund 40 Tonnen hochgiftiges Methylisocyanat (MIC) entwichen. Nach Angaben der Mediziner starben in den ersten Tagen bis zu 10.000 Menschen, rund 100.000 erlitten chronische Erkrankungen. Bis heute leiden Menschen in der Region an den Spätfolgen. Der verantwortliche Vorstandsvorsitzende von Union Carbide, kam gegen eine Kaution von 2.000 Dollar frei und entzog sich einer möglichen Bestrafung durch Flucht in die USA. Am 7. Juni 2010 – mehr als 25 Jahre nach dem Unglück – wurde der ehemalige Chef von Union Carbide in Indien, Keshub Mahindra, und sieben weitere Inder zu jeweils zwei Jahren Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe in Höhe von umgerechnet 1800 Euro verurteilt.
    Das indische Nachfolgeunternehmen von Union Carbide muss zudem eine lächerliche Geldstrafe in Höhe von 500 000 Rupien (etwa 8700 Euro) zahlen. Der Name des immer noch flüchtigen, verantwortliche Vorstandsvorsitzende von Union Carbide, tauchte aus Rücksichtname auf wirtschaftliche Interessen, im Urteil vom Juni 2010 nicht auf.
  • Die massive Verunreinigung des Grundwassers am Oberrhein (Teilweise finden sich über 50 Gramm (!) Salz in einem Liter Grundwasser, denn über eine Million Tonnen Salz sind versickert) wurde trotz Anzeigen durch den BUND nie geahndet. Alle teuren und aufwändigen Grundwasseruntersuchungen die heute noch wegen der Umweltvergehen der „Kali und Salz AG“ und der "Mines de Potasse d`Alsace" durchgeführt werden, müssen von den europäischen SteuerzahlerInnen mit INTERREG-Geldern bezahlt werden und nicht etwa von den einflussreichen Verursachern. Quelle: BUND

Weitere, insbesondere auch regionale Beispiele finden Sie hier
http://www.bund-rvso.de/umwelt-recht-urteile-umweltrecht.html



Asbest-Prozess in Italien – Über Umweltrecht und Umweltunrecht








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  • 3) Im Zweifel ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte immer noch eine gute Quelle zur Orientierung.













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