Hochwasserrückhalteraum Breisach-Burkheim: Alsace Nature, BUND, NABU,Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Ak Wasser und regioWASSER für Ökologische Flutungen
Naturschutzverbände Alsace Nature, BUND, NABU,Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Ak Wasser und regioWASSER weiterhin für Ökologische Flutungen
Alternative „Schlutenlösung“ nicht genehmigungsfähig
(unten auf dieser Seite finden Sie die ergänzende Stellungnahme des BUND)
Freiburg/Strasbourg – Donnerstag, 24.02.2017
Bis zum 22.2.2017 konnten Einwendungen gegen den Hochwasserrückhaltepolder Breisach-Burkheim beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald eingereicht werden. Anlässlich der zu Ende gehenden Einwendungsfrist erklären die Naturschutzverbände am südlichen Oberrhein:
Für den Hochwasserschutz der Rheinstrecke unterhalb von Iffezheim (Höhe Baden-Baden) ist eine Intensivierung des Hochwasserrückhaltes am südlichen Oberrhein unabdingbar. Durch den Rheinausbau bis Iffezheim braucht die Hochwasserwelle von Basel bis Worms nur noch zwei Tage. Vor dem Rheinausbau waren es vier Tage. Die Beschleunigung der Rheinhochwasserwelle hat fatale Konsequenzen: U.a. ist die Wahrscheinlichkeit deutlich gestiegen ist, dass die Hochwasserwellen von Rhein und Neckar bei Mannheim-Ludwigshafen zeitgleich zusammenstoßen. Die Naturschutzverbände begrüßen es deshalb, dass sich die Anliegergemeinden Breisach und Vogtsburg sowie die Bürgerinitiative (BI) für eine verträgliche Retention ausdrücklich zur Notwendigkeit des Hochwasserrückhaltes auch im geplanten Polder Breisach-Burkheim bekennen. Allerdings lehnen die Anliegergemeinden und die BI die im Polderareal geplanten Ökologischen Flutungen rigoros ab. Ohne Ökologische Flutungen kann der Polder aber nicht genehmigt werden.
Bereits in seinem Urteil zum Hochwasserrückhaltepolder Alte Elzmündung bei Schwanau hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) im Jahr 2014 die Ökologischen Flutungen als unabdingbare Voraussetzung für die Genehmigung der Hochwasserrückhalteräume am südlichen Oberrhein eingestuft. Die Richter am BVerwG hatten betont, dass nur mit den Ökologischen Flutungen die Schäden durch die große Flutung bei einem Extremhochwasser minimiert und ausgeglichen werden können. Mit Extremhochwässern ist im statistischen Mittel höchstens alle zehn Jahre zu rechnen. Die dann stattfindende „Retentionsflutung“ würde vor allem die tiefliegenden Lebensräume im Polderareal erheblich schädigen. Dem kann durch die Ökologischen Flutungen vorgebeugt werden. Mit den wiederkehrenden Ökoflutungen im Gefolge kleinerer Hochwässer werden die tiefliegenden Waldgesellschaften widerstandsfähig gegenüber der großen Retentionsflutung gemacht. Wer die Ökologischen Flutungen in Frage stellt, stellt damit auch die Genehmigungsfähigkeit des Hochwasserrückhalteraums insgesamt in Frage!
Die Stellungnahme der Naturschutzverbände zu den Antragsunterlagen setzt sich ausführlich mit den Befürchtungen der Anliegergemeinden und der BI auseinander. Nach Auffassung der Naturschutzverbände lassen sich die meisten Besorgnisse und Vorbehalte der Gegner und Skeptiker gegenüber den Ökologischen Flutungen aus dem Weg räumen. Die von der BI und den beiden Anliegergemeinden präsentierte Alternative – die „Schlutenlösung“ – wird der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht gerecht. Denn die „Schlutenlösung“ wird gerade nicht zu den flächigen Ausuferungen führen, die die Pflanzen- und Tiergesellschaften im Polder an die große Überflutung anpassen können.
Der Polder Breisach-Burkheim ist Teil des Integrierten Rheinprogramms (IRP), das für den baden-württembergischen Rheinabschnitt 13 Hochwasserpolder vorsieht. Das IRP ist inzwischen mehr als 20 Jahre im Rückstand. Weil ein verheerendes Extremhochwasser am Rhein jederzeit drohen kann, ist nach Auffassung der Verbände ein weiterer Zeitverzug durch die angedrohten Klagen der Anrainerkommunen nicht mehr zu verantworten.
Alsace Nature,
BUND-Regionalverband Südlicher Oberrhein,
NABU Ortgruppe Freiburg und Bezirk Südbaden,
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald,
Ak Wasser im BBU und
regioWASSER e.V.
Die ausführliche Stellungnahme aller Verbände vom Februar 2017 zu diesem Thema finden Sie hier.
(als PDF-Datei)
Eine umfangreiche BUND-Information zum Integrierten Rheinprogramm finden Sie hier.
Stellungnahme des BUND Regionalverband Südlicher Oberrhein / Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
Betr:
Integriertes Rheinprogramm (IRP)21.02.2017
Planfeststellungsverfahren Rückhalteraum Breisach/Burkheim
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bedanken uns für die Zusendung der Antragsunterlagen zum o. g. Vorhaben. Dieses eher kurze Anschreiben zeigt knapp und pointiert die Grundposition des BUND zum Integrierten Rheinprogramm IRP und zum aktuellen Planfeststellungsverfahren.
Eine ausführliche, detaillierte Stellungnahme von Alsace Nature, BUND, NABU,Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Ak Wasser und regioWASSER erhalten Sie mit separater Post. Dieser umfangreichen Stellungnahme schließen wir uns an.
Kritisch und engagiert begleiten der BUND und die Naturschutzverbände die Planungen zur Hochwasserrückhaltung am südlichen Oberrhein bereits seit vielen Jahrzehnten. Wir haben die erste Phase der Planungen erlebt, bei denen der technokratische Hochwasserschutz mit einer überdimensionierten Wehrlösung, verbunden mit enormen Aufstauhöhen, im Vordergrund der Planungen stand. Es handelte sich damals um sehr technisch orientierte, naturferne Lösungen, die dem technokratischen Ungeist der 60er Jahre des letzten Jahrhunderts entsprachen. Diese ursprünglichen Planungen waren auch aus naturschutzrechtlichen Gründen nicht akzeptabel und wurden schließlich von den Fachbehörden verworfen.
In lang andauernden Diskussions- und Entscheidungsprozessen wurden diese Pläne grundlegend verändert und Lösungen gesucht, die Hochwasserschutz mit Naturschutz verbinden. Die jetzt in der Planung und Planfeststellung befindlichen 13 Polder- und Auskiesungslösungen sind das Ergebnis dieser jahrzehntelangen Überlegungen und Diskussionen und es sind immer auch Kompromisse zwischen Hochwasserschutz und Naturschutz.
Die Grundhaltung des BUND zum aktuellen Planungsstand des Integrierten Rheinprogrammes (IRP) und zum Planfeststellungsverfahren Rückhalteraum Breisach/Burkheim ist ein kritisches, differenziertes „Ja“, insbesondere ein deutliches „Ja“ zu den Ökologischen Flutungen.
Eine Umsetzung der Planungen ist schnell nötig. Auf über 6 Milliarden Euro könnten sich die Kosten eines extremen Hochwassers, wie es theoretisch alle 200 Jahre auftritt, alleine auf dem Teilstück des Rheins zwischen Iffezheim und Bingen belaufen. Das Leid der betroffenen Menschen und die ökonomischen Schäden wären unabsehbar. Und wenn die viel zu nah an den Fluss gebauten Industrie- und Chemieanlagen überflutet würden, wären auch die Ökologischen Folgen für den Rhein und die überschwemmte Landschaft verheerend. Diese Gefahren bedeuten eine große Verantwortung für alle Akteure, die Planungen zur Hochwasserretention nicht zu verschleppen, sondern zügig umzusetzen. Ein nationaler Umweltverband wie der BUND muss Aspekte des Naturschutzes und des Hochwasserschutzes in die Bewertung und Abwägung einbeziehen und vertretbare Kompomisslösungen suchen.
Lokale Bürgerinitiativen, Gemeinden, Interessengruppen, Kiesindustrie, Lobbyisten der Kiesindustrie, Landwirte, Jogger, Fischer und manchmal sogar örtliche Umweltschützer und lokale Verbände können dies anders sehen. Sie sollten aber nicht versuchen ihren Interessen ein scheinökologisches Mäntelchen umzuhängen.
Ein unerlässlicher Bestandteil des IRP in den grundwassernahen Wäldern nördlich von Breisach sind regelmäßige Ökologische Flutungen. Mit ihnen soll der dynamische Wechsel zwischen niedrigen und hohen Wasserständen in den ehemaligen Rheinauen ein Stück weit wiederhergestellt werden. Nur so können Flora und Fauna an kommende Hochwassersituationen angepasst werden. Die Ökologischen Flutungen bieten die Chance, dass aus den geringen Resten von Natur, die der Mensch dem Fluss gelassen hat, wieder auenähnliche Wälder werden. Sie sind als Ausgleich für die massiven Eingriffe des IRP in die Natur unerlässlich.
Das Bundesamt für Naturschutz schrieb in einer Presseerklärung am 1.10.2003: "Auetypische Flutungen am Oberrhein sind notwendig" und weiter: "Die Hochwasservorsorge darf nicht vernachlässigt werden. Das Bundesamt für Naturschutz begrüßt deshalb, dass Länder wie Baden-Württemberg mit dem “Integrierten Rheinprogramm“ (IRP) zum Hochwasserschutz beitragen“, sagte der Präsident des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), Professor Dr. Hartmut Vogtmann. „Insbesondere werden Ökologische Flutungen im natürlichen Wechsel mit anhaltend niedrigen Wasserständen als Voraussetzung für einen naturverträglichen Hochwasserschutz vom BfN befürwortet. Nur naturnahe Hoch- und Niedrigwasserstände vermögen in den Auen wieder die natürlichen Bedingungen für eine auetypische Tier- und Pflanzenwelt zu schaffen. Naturnahe Überflutungsauen sind auch am besten geeignet, hohe Abflüsse zu verzögern, großräumig abzusenken und so Menschen vor Schäden zu bewahren". Dies entspricht der Position des BUND und der anderen großen Naturschutzverbände in Sachen Ökologische Flutungen.
Sollten lokale Interessengruppen durch Klagen die Ökologischen Flutungen verhindern oder erheblich einschränken, so würde dies die Planungen für das IRP in ihrer Gesamtheit gefährden. Die örtlichen Bürgerinitiativen betonen zwar zumindest verbal, dass sie zum Hochwasserschutz stehen, gleichzeitig haben sie aber auch den Querriegel, also Hochwasserschutz, verhindert und drohen mit zukünftigen Klagen.
Die grundsätzliche Zustimmung des BUND zu den Ökologischen Flutungen bedeutet nicht, dass diese Planungen vor Ort nicht noch verbessert und optimiert werden können. Probleme sehen wir im Gegensatz zu den örtlichen BI´s nicht in zu viel Wasser und zu viel Flutungen, sondern eher im Mangel an Wasser. (siehe gemeinsame Stellungnahme der Verbände)
Angesichts eines jeden Tag möglichen Jahrhunderthochwassers dürfen solche Überlegungen und Gerichtsverfahren aber nicht zu einer weiteren Verzögerung oder grundsätzlichen Infragestellung der Planungen führen, deren Umsetzung seit Jahrzehnten überfällig ist.
Während die Experten von Alsace Nature, BUND, NABU und die Fachleute des Aueninstituts die Ökologischen Flutungen einhellig begrüßen, wird entlang des Rheins massiv Stimmung dagegen gemacht. Kiesindustrie, Jogger, Landwirte, Sportvereine und andere Nutzer der Auen verstecken ihre Interessen teilweise hinter vorgeschobenen ökologischen Argumenten.
Wenn die „Gefährdung“ mancher Gießen durch Verschlammung betont, die massivere Bedrohung der Auen durch den benachbarten Kiesabbau aber nicht gesehen wird, dann zeigen sich hier deutlich die Interessen.
Wir erleben es zur Zeit, nicht nur beim IRP, immer öfter, dass Einzelpersonen, Naturnutzer und Gruppen in den großen Topf der Ökologie hineingreifen, sich eine einzelne Art herausholen und darauf ihre Argumentation aufbauen. Doch Ökologie ist mehr, Ökologie ist immer auch die Lehre von den Zusammenhängen. In einigen Gebieten am Rhein hat sich aus der Wechselwirkung zwischen örtlichen Bürgerinitiativen und Medien eine "lokale Insel-Wahrheit", ein undurchdringlicher "Echoraum" der eigenen Meinung herausgebildet. Abweichende Meinungen werden zunehmend aggressiv bekämpft.
Die Haltung des BUND zu den Ökologischen Flutungen ist höchstrichterlich vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigt worden:
„Ökologische Flutungen können Vermeidungsmaßnahmen im Sinne des § 15 Abs. 1 BNatSchG gegenüber Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch die Hochwasserrückhaltung und gleichzeitig Ersatzmaßnahmen im Sinne des § 15 Abs. 2 BNatSchG für die durch sie selbst bewirkten Eingriffe sein.“
Wie zuvor schon die Richter in Freiburg und Mannheim war man auch in Leipzig davon ausgegangen, dass die Ökologischen Flutungen notwendig sind, um die zu ewartenden Schäden durch die große Retentionsflutung zu minimieren. Zur Wirkung der Ökologischen Flutungen hat das BVerwG Folgendes ausgeführt:
„Da die relativ seltenen Hochwassereinsätze des Rückhalteraums die Natur und Landschaft erheblich und nachhaltig beeinträchtigen würden, sollen zusätzlich so genannte Ökologische Flutungen durchgeführt werden. Sie sollen die Pflanzen und Tiere sowie die Landschaft an die bei Hochwasserrückhaltung auftretenden Überflutungen adaptieren bzw. die Sukzessionen im Rückhalteraum so beeinflussen, dass sich überflutungstolerante Gemeinschaften bilden können.
Diese Einschätzung der höchsten Gerichte teilt auch der BUND Regionalverband Südlicher Oberrhein, der in dieser Sache auch für den BUND-Landesverband Baden-Württemberg spricht.
[artikel=IMPORT: Umzug]
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