BUND legt Widerspruch gegen Brennelementexport nach Leibstadt ein
20.10.2020
Pressemitteilung
19.10.2020
BUND Regionalverband Südlicher Oberrhein legt Widerspruch gegen Brennelementexporte aus Deutschland an das Kernkraftwerk Leibstadt (CH) ein.
Der BUND für Umwelt und Naturschutz, Regionalverband Südlicher Oberrhein mit Sitz in Freiburg hat heute Widerspruch gegen Brennelementexporte aus Deutschland an das Kernkraftwerk Leibstadt eingelegt. Auch Mitglieder der Freiburger Ortsgruppe des IPPNW, der Anti-Atom-Gruppe Freiburg und mehrere Einzelpersonen haben in diesen Tagen Widerspruch gegen die Brennelementexporte eingelegt.
„Die Bundesregierung hat in ihrer Begründung zum Atomausstieg ganz klar erklärt, dass der Schutz des Lebens absoluten Vorrang hat und die Nutzung der Kernenergie in Deutschland zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu beenden sei“, so Stefan Auchter, Ingenieur und Geschäftsführer des BUND Regionalverbands Südlicher Oberrhein. „Umso befremdlicher ist, dass Bundesbehörden die Herstellung von Brennelementen in Deutschland und deren Export an grenznahe ausländische Kernkraftwerke erlauben. Die schweizerischen Kernkraftwerke sind weder von der Bauart noch von der Qualifikation des Personals so anders, als dass die gleichen Grundsätze nicht auch hier gelten sollten.“
Nach dem Atomgesetz müssen Brennelementexporte nur dann genehmigt werden, wenn die innere und äußere Sicherheit der Bundesrepublik nicht gefährdet sind. Weil allerdings nicht zu erwarten ist, dass bei einem Störfall die radioaktive Wolke aus dem direkt an der Grenze zu Deutschland gelegenen Kernkraftwerk am Rhein Halt macht, sieht der BUND die innere und äußere Sicherheit durchaus bedroht. „Ein Eintrag radioaktiver Partikel in den Bodensee, aus dem sich über 5 Millionen Menschen, darunter die Einwohner von Stuttgart, Pforzheim, Tuttlingen, Reutlingen und Heilbronn mit Trinkwasser versorgen, ist durchaus ein mögliches Szenario und damit eine reale Bedrohung“, so Auchter weiter. Der BUND Regionalverband fordert daher das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle auf, seine Exportgenehmigung zurückzunehmen.
Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung, das bedeutet, die Transporte dürfen nicht stattfinden, solange die Gerichte keine Entscheidung getroffen haben. In einem ähnlich gelagerten Fall hat das Verwaltungsgericht Frankfurt vergangenen Freitag zugunsten eines privaten Klägers entschieden. Die Brennelemente, die für das belgische Kraftwerk Doel vorgesehen waren, dürfen vorerst nicht geliefert werden.
„Offensichtlich folgt das Gericht der skurrilen Argumentation des Bundesamts nicht,“ sagt Stefan Auchter. Das Bundesamt hatte mit dem Argument, die innere Sicherheit beträfe nur die Sicherheit des Staates und seiner Verwaltungsorgane, nicht aber die der einzelnen Bürger, dem Kläger aus Aachen das Klagerecht absprechen wollen. „Die Zulassung der Klage ist eine Ohrfeige für die Rechtsauffassung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Die erneuerbaren Energien sind inzwischen effizient und wirtschaftlich, Atomkraftwerke sind Relikte einer völlig überholten Technikgläubigkeit, setzen die Bevölkerung einem extremen Risiko aus, belasten spätere Generationen mit der Entsorgungsproblematik und gehören allesamt auf den Müllplatz der gescheiterten Heilsversprechungen“, so Auchter in seinem Fazit.
Nach einem von IPPNW in Auftrag gegebenen und bereits im Sommer 2016 veröffentlichten Rechtsgutachten ist ein Export-Stopp von Brennelementen aus Deutschland rechtssicher möglich - und dies, ohne dass hierzu ein neues Gesetz nötig wäre. Weitere Stellungnahmen juristischer Sachverständiger im Auftrag der IPPNW vom Frühjahr 2017 kommen zu dem Ergebnis, dass die deutsche Bundesregierung rechtssicher einen Liefer-Stopp anweisen könnte.
Klar ist, im Falle eines grenzüberschreitenden Atomunfalls –auch von der Schweiz ausgehend- wären höchstwahrscheinlich große Teile der Bevölkerung in Deutschland von radioaktivem Fallout betroffen. Nach dem Atomgesetz jedoch dürfen nukleare Exportgüter zu einem derartigen Risiko gar nicht beitragen.
Umso mehr freuen wir uns über den Etappensieg in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom Freitag, dem für Oktober und November beantragten Sofortvollzug für einen Brennelementexport zu den umstrittenen Pannenmeilern Doel 1 und 2 in Belgien einen Riegel vorzuschieben. Dieser Beschluss hat tatsächlich in mehrfacher Hinsicht Pilotcharakter: Zum ersten Mal überhaupt hat sich ein deutsches Gericht mit der Sicherheit eines ausländischen Atomkraftwerks im Zusammenhang mit dem Export deutscher Brennelemente befasst.
„Der Beschluss ist ein wichtiger Schritt hin zu einem Schutz der Bürger und Bürgerinnen gegen die Gefahren, die mittels Brennelementen aus Deutschland vom Betrieb ausländischer Pannenreaktoren ausgehen“, kommentierte Cornelia Ziehm, die Rechtsanwältin des Klägers, den Beschluss.
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