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Kaiserstuhl-Petition & Weingut Vogel: Den Wert der Kaiserstuhllandschaft bewahren!

11.01.2018

Kaiserstuhl-Petition & Weingut Vogel: Den Wert der Kaiserstuhllandschaft bewahren!

BUND-Regionalverband Südlicher Oberrhein
NABU-Bezirksverband Südbaden



Weingut Vogel bleibt im Ort: Erfolg für die Natur am Kaiserstuhl

Die ursprünglichen Pläne das Weingut Vogel in einen schönen Talschluss im Kaiserstuhl, in´s Oberbergener Hessental, umzusiedeln, sind erst einmal vom Tisch. Wie von BUND und NABU schon frühzeitig vorgeschlagen, wird das Weingut jetzt im Ort, im alten Kindergarten angesiedelt. Der ursprünglich vorgesehene Standort lag in einer Grünzäsur des Regionalplanes, im FFH-Gebiet und im Vogelschutzgebiet Kaiserstuhl in einer besonders reizvollen und charakteristischen Kaiserstühler Landschaft. Die ursprünglich geplanten Maßnahmen waren im Hinblick auf Flächenverbrauch und Bauvolumen außergewöhnlich massiv und stellten einen erheblichen Eingriff in eine bislang kaum gestörte, mehrfach geschützte Landschaft dar.
Mit dem jetzt gefundenen innerörtlichen Standort ist den Interessen des Weinbaus genüge getan und ein wertvolles Stück Natur und Heimat bleibt (erst einmal) erhalten.
Hinter dem Konflikt zeigte sich ein typisches Grundproblem im Naturschutz (nicht nur) am Kaiserstuhl. Die verbliebenen kleinen Reste von Natur werden von vielen Gemeindevertretern nur dann geschätzt, wenn sie auch "Gewinne und Umsatz" bringen. Um dies zu erreichen wird eine Verrummelung und Feldbergisierung nicht nur in Kauf genommen, sondern gezielt herbeigeführt. Die Zerstörung von Landschaft und Natur ist immer die Summe vieler kleiner Einzelentscheidungen.
Der Vorwurf der gezielten Verschleppung der Petition ist völlig aus der Luft gegriffen. In Sachen Grundwasser Köndringen wartet die dortige Bürgerinitiative schon skandalöse 5 Jahre auf einen Entscheid des Petitionsauschusses. Dort lässt sich von einer Verschleppung sprechen.

Der jetzige, gute, natur- und landschaftschonende Kompromiss hätte nach Ansicht der Naturschutzverbände schon viel früher und weitaus konfliktloser gefunden werden können.

Dass die Entscheidung des RP Freiburg in Sachen Zielabweichung vom Regionalplan, gegen die sich die Petition der Naturschutzverbände gerichtet hatte, nun umgehend zurückgenommen wird, sollte eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit sein: Sie entbehrt nach dem nunmehr vorliegenden Sachstand erst recht jeglicher Grundlage.

BUND-Regionalverband Südlicher Oberrhein, Geschäftsführer: Axel Mayer
NABU-Bezirksverband Südbaden, Geschäftsführer: Dr. Felix Bergmann





Hier finden Sie einen alten Text aus dem Jahr 2015. Im Konflikt um das Weingut Vogel gab es einem massiven Druck auf NABU und BUND. Es gab den veröffentlichten Eindruck, die "Weinbau-Welt" am Kaiserstuhl ginge unter, wenn NABU und BUND nicht schnell einlenken würden. So kam es zu einem Vertrag und einem Kompromiss, der ein wertvolles anderes Naturgebiet schützte und den Bau des Weingutes erlaubte. Die Naturschutzverbände hatten, wegen des Eilbedarfs, zähneknirschend zugestimmt. Heute, im Dezember 2018 gibt es, abgesehen von einem Schuppen, keinerlei Baumaßnehmen. Wir finden es zwar gut, dass das schöne Tal nicht zubetoniert wird, wundern uns aber über den unsäglichen Druck, der Jahre zuvor wegen des "Eilbedarfs" aufgebaut wurde...


Hier geht´s zu den "alten" Texten.


Kaiserstuhl-Petition: Den Wert der Kaiserstuhllandschaft bewahren!



Am 6. Mai 2015 reichten BUND und NABU eine Kaiserstuhl-Petition ein.


Ein großes Weingut mit Gaststätte und Ferienwohnungen soll im FFH-Gebiet Kaiserstuhl und im Vogelschutzgebiet Kaiserstuhl gebaut werden. Wir wollen eine Erweiterung und Verlagerung des betroffenen Weingutes nicht verhindern. Wir halten aber den jetzt angestrebten Standort aus den in der Petition genannten Gründen für völlig ungeeignet. Es ist ein Skandal, dass die Großgemeinde Vogtsburg dem betroffenen Landwirt keine besseren Flächen für die Ansiedlung anbietet. Wenn Natur und Landschaft am Kaiserstuhl gefährdet werden, wenn eine Naturzerstörung der Präzedenzfall für das nächste Folgeprojekt wird, dann nehmen auch Weinbau und Tourismus Schaden. Der Flächen- und Naturverbrauch am Oberrhein ist enorm. Entlang der Vorbergzone entsteht ein zusammenwachsendes hässliches Siedlungsband und auch der schöne Kaiserstuhl wird mehr und mehr von Beton „umrahmt“. Da sollten doch zumindest die letzten FFH- und Vogelschutzgebiete für Mensch und Natur geschützt werden.


BUND-Regionalverband Südlicher Oberrhein
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
Wilhelmstr. 24 a, 79098 Freiburg

NABU-Bezirksverband Südbaden
Naturschutzbund Deutschland
Nelly-Sachs-Str. 1, 79111 Freiburg



An die Medien am Kaiserstuhl und in Südbaden
6.Mai 2015
Kaiserstuhl-Petition: Den Wert der Kaiserstuhllandschaft bewahren!

Sehr geehrte Damen und Herren in den Medien,

in einer Zeit, in der auch am Kaiserstuhl Siedlungen und Gewerbegebiete wuchern und der Flächenverbrauch ungebremst anhält, ist es den beiden großen Naturschutzverbänden BUND und NABU ein Anliegen, zumindest die wertvollsten schönen, naturnahen und bedrohten Gebiete im inneren Kaiserstuhl zu schützen.

Wir senden Ihnen in der Anlage eine Petition von Frau Dr. Brigitte Dahlbender, der Vorsitzenden des BUND-Landesverbandes Baden-Württemberg und von Dr. Andre Baumann, dem Vorsitzenden des NABU-Landesverbandes. In der langen Geschichte von NABU und BUND am Südlichen Oberrhein ist dies der erste Versuch, mit Hilfe einer gemeinsamen Petition bedrohte Natur zu schützen.

Das Regierungspräsidium Freiburg hat am 22.1.2015 im Rahmen eines Zielabweichungsverfahrens für den Neubau eines großen Baukomplexes mit Weingut, Gaststätte und Ferienwohnungen die Abweichung von der im Regionalplan enthaltenen Ausweisung einer Grünzäsur zugelassen und damit den Weg frei gemacht für die nächsten planungsrechtlichen Schritte der Gemeinde. Der Neubaukomplex ist zwischen den Ortsteilen Oberbergen und Schelingen der Stadt Vogtsburg am südlichen Ausgang des Hessentales im Außenbereich geplant; er befindet sich in unmittelbarer Nähe zu den zentralen Naturschutzgebieten „Badberg und Haselschacher Buck“ sowie „Schelinger Weide und Barzental“.

Der Standort liegt in einer Grünzäsur des Regionalplanes, im FFH-Gebiet Kaiserstuhl und im Vogelschutzgebiet Kaiserstuhl in einer besonders reizvollen und charakteristischen Kaiserstühler Landschaft. Die geplanten Maßnahmen sind im Hinblick auf Flächenverbrauch und Bauvolumen außergewöhnlich massiv und stellen einen erheblichen Eingriff in eine bislang kaum gestörte, mehrfach geschützte Landschaft dar.

NABU und BUND wollen eine Erweiterung und Verlagerung des betroffenen Weingutes nicht verhindern. Sie halten aber den jetzt angestrebten Standort aus den genannten Gründen für völlig ungeeignet. Sie bitten deshalb den Petitionsausschuss, die in dieser Sache ergangenen Entscheidungen zu überprüfen und den betroffenen Weinbaubetrieb bei der Suche nach einer anderen Lösung zu unterstützen. Wenn Natur und Landschaft erheblich beeinträchtigt werden, dann nehmen auch Weinbau und Tourismus Schaden.

Es geht auch darum, einen Präzedenzfall zu vermeiden und die fortschreitende, weitere Entwertung eines der schönsten Naturräume am Südlichen Oberrhein zu verhindern. Im Dauerkonflikt zwischen „Nutzen und Bewahren“ muss die Erhaltung eines besonders wertvollen Naturraumes ernst genommen und durchgesetzt werden. Es gibt im gesamten Kaiserstuhl kein Gebiet, das auch nur annähernd eine solche Häufung von großen und kleineren Naturschutzgebieten aufweist wie die Umgebung von Oberbergen und Schelingen. Dies zeigt, dass sich hier besonders wertvolle Bereiche befinden, und zwar in wissenschaftlicher, naturschutzfachlicher und touristischer Hinsicht.

BUND-Regionalverband Südlicher Oberrhein, Geschäftsführer: Axel Mayer
NABU-Bezirksverband Südbaden, Geschäftsführer: Dr. Felix Bergmann




Wichtiger Hinweis:


Dies ist keine "Massenpetition" (davon gibt´s schon so viele). Sie wird getragen von den Vorsitzenden von BUND und NABU Baden-Württemberg die für ihre vielen Mitglieder unterschrieben haben.




Dr. Brigitte Dahlbender,BUND-Landesvorsitzende
Dr. Andre Baumann, NABU-Landesvorsitzender


An den
Landtag von Baden-Württemberg
Petitionsausschuss
Konrad-Adenauer-Straße 3
70173 Stuttgart

Stuttgart, 29. April 2015

Petition

gegen die Entscheidung des Regierungspräsidiums Freiburg vom 22.01.2015, Az 21-2402/2-045, eine Abweichung von den Zielen des Regionalplans (Grünzäsur) für eine Sonderbaufläche in Vogtsburg zur Errichtung eines Weingutes mit Gaststätte und
Ferienwohnungen in der Grünzäsur Nr. 39 des Regionalplans Südlicher Oberrhein, im FFH- Gebiet Kaiserstuhl und im Vogelschutzgebiet Kaiserstuhl zuzulassen.



Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

wir wenden uns an Sie in Sorge um den Erhalt eines Kerngebietes der besonders wertvollen Landschaft im inneren Kaiserstuhl.

Das Regierungspräsidium Freiburg hat am 22.1.2015 im Rahmen eines Zielabweichungsverfahrens für den Neubau eines großen Komplexes mit Weingut, Gaststätte und Ferienwohnungen in einer der schönsten und wertvollsten südbadischen Landschaften, in unmittelbarer Nähe zu den zentralen Naturschutzgebieten „Badberg und Haselschacher Buck“ sowie „Schelinger Weide und Barzental“ die Abweichung von der im Regionalplan enthaltenen Ausweisung einer Grünzäsur zugelassen und damit den Weg frei gemacht für die nächsten planungsrechtlichen Schritte der Gemeinde.

Der Neubaukomplex ist zwischen den Ortsteilen Oberbergen und Schelingen der Stadt Vogtsburg am südlichen Ausgang des Hessentales im Außenbereich geplant. Der Standort liegt in der Grünzäsur Nr. 39 des Regionalplanes, darüber hinaus vollständig im FFH-Gebiet Kaiserstuhl und im Vogelschutzgebiet Kaiserstuhl.

Die geplanten Maßnahmen sind im Hinblick auf Flächenverbrauch und Bauvolumen außergewöhnlich massiv und stellen einen erheblichen Eingriff in eine bislang kaum gestörte, mehrfach geschützte Landschaft dar. Das wurde in den Abwägungen des Regierungspräsidiums zwar auch so gesehen, aber nicht angemessen gewichtet. Hierzu können aus unserer Sicht auch die beschönigenden und verharmlosenden Darstellungen beigetragen haben, die sich in den Antragsunterlagen der Stadt Vogtsburg wie auch in dem zugehörigen Umweltbericht finden.

Ein öffentliches Interesse für einen Neubau an diesem sensiblen Standort, welches möglicherweise die Zielabweichung bezüglich der Grünzäsur rechtfertigen könnte, wird im Antrag der Stadt Vogtsburg unterstellt und ist offenbar in die Abwägung des Regierungspräsidiums eingeflossen. Aus unserer Sicht geht es hier aber in erster Linie um private
wirtschaftliche Interessen, die verständlich sind, nicht jedoch dazu führen dürfen, dass übergeordnete Ziele der Raumordnung wie eben eine Grünzäsur ausgehebelt werden.

Gegen eine positive Entscheidung auf Zulassung einer Zielabweichung gem. § 24 Landesplanungsgesetz (LplG) sprechen die folgenden Aspekte:

  • 1. Voraussetzung für eine Genehmigung ist, dass die Abweichung unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. (§ 6 Abs. 2 ROG i.V.m. § 24 Satz 1 LplG). Wir können nicht erkennen, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind. Die angestrebte Zielabweichung ist u. E. unter raumordnerischen Gesichtspunkten nicht vertretbar, sie widerspricht wichtigen Grundzügen der Planung. Die Entscheidung des Regierungspräsidiums ist nicht
    nachvollziehbar.

  • 2. Das Vorhaben liegt vollständig in einer Grünzäsur des Regionalplanes Südlicher Oberrhein. Grünzäsuren sind von der Zielsetzung her für eine Besiedelung tabu. (vgl. Ziffer 3.1.2 des Regionalplanes). Die Bedingungen, die lt. Regionalplan für eine Ausnahme erfüllt sein müssen, liegen nicht vor, nämlich Planungen für „standortgebundene bauliche Anlagen der Land- und Forstwirtschaft sowie standortgebundene bauliche Anlagen der technischen Infrastruktur“.

  • 3. Das Vorhaben liegt vollständig in einem Gebiet des europäischen Natura-2000-Netzwerkes, und zwar deckungsgleich als FFH-Gebiet wie auch als Vogelschutzgebiet. Abweichend von der Meinung der Gutachter halten wir eine erhebliche
    Beeinträchtigung des Natura-2000-Gebietes durch das Projekt für gegeben und daher nach § 38, Abs. 2 NatSchG für unzulässig.

  • 4. Das Vorhaben könnte nach § 38, Abs 3 NatSchG nur zugelassen werden, wenn es „aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses notwendig“ wäre. Dies ist jedoch bei diesem Vorhaben nicht der Fall. Es verfolgt ganz überwiegend private wirtschaftliche Interessen.

  • 5. Es gibt im gesamten Kaiserstuhl kein Gebiet, das auch nur annähernd eine solche Häufung von großen und kleineren Naturschutzgebieten aufweist wie die Umgebung von Oberbergen und Schelingen. Dies zeigt, dass sich hier besonders wertvolle Bereiche befinden, und zwar unter wissenschaftlichen, naturschutzfachlichen, touristischen und ethischen Aspekten. Die geplante massive Beeinträchtigung dieses Gebietes wäre geradezu ein Sakrileg, das großes Unverständnis und Protest in der Öffentlichkeit hervorrufen würde.

  • 6. Die Umgebung von Schelingen unter Einschluss des Talganges nach Oberbergen ist mit ihrer vielfältig strukturierten Landschaft eines der reizvollsten Gebiete im gesamten Kaiserstuhl. Es hat daher besondere Bedeutung für den Tourismus, der im Kaiserstuhl stark an Natur und Landschaft ausgerichtet ist. Eine Bebauung in dem fraglichen Gebiet, verbunden mit Verlärmung, Verrummelung und massiven Eingriffen, wäre im Sinne des sanften, landschaftsorientierten Tourismus im Kaiserstuhl schädlich und im Interesse vieler Besucher unerwünscht. Vgl. dazu die Grundsätze von „Plenum
    Kaiserstuhl“ und von „Naturgarten Kaiserstuhl – kaiserlich genießen“ (z.B. in der „Plenum-Abschlussbroschüre“, 2014), nicht zuletzt auch das von der Gemeinde Vogtsburg initiierte und von Plenum unterstützte Projekt zur „Landschaftsentwicklung der Talgänge im inneren Kaiserstuhl“.

  • 7. Es muss auch darauf hingewiesen werden, dass die einzige Anbindung des Weingutes an den Straßenverkehr über die Ruländerstraße im östlichen Ortsausgang von Oberbergen erfolgen soll. Diese Straße ist sehr schmal, sie wird auf
    der einen Seite durch Privatgrundstücke, auf der anderen Seite durch steile Rebböschungen (Natura 2000!) begrenzt und ist derzeit im weiteren Verlauf für den öffentlichen Verkehr gesperrt. Es ist schwer vorstellbar, wie dieses Sträßchen für den zu erwartenden Verkehr - auch mit großen Fahrzeugen – tauglich gemacht werden soll. Im Übrigen kommen die Anlieger vom Regen in die Traufe: anstelle der Störungen durch das Weingut innerorts müssten sie künftig mit den Baumaßnahmen und dem Verkehr zum/vom neuen Weingut leben.

  • 8. Mit der Verletzung wichtiger zeitgemäßer Ziele der Raumordnung und des Natur- und Landschaftsschutzes im Allgemeinen (schonender Umgang mit der Fläche, Vermeidung von Bauen im Außenbereich, Bewahrung von Biodiversität und landschaftlicher Vielfalt) wie auch im Speziellen (Beeinträchtigung der Grünzäsur sowie des Natura-2000-Gebietes) steht das Vorhaben im Widerspruch zu den Zielsetzungen nicht nur vergangener Landesregierungen, sondern insbesondere auch zu den
    Zielsetzungen der amtierenden Grün-Roten Landesregierung (vgl. Koalitionsvertrag 2011, S.S. 35 ff.). Wir sind daher sehr enttäuscht und verwundert über die positiven Weichenstellungen des Regionalverbandes (Planungsausschuss, Stellungnahme vom 15.07.2014) wie auch des Regierungspräsidiums Freiburg. Durch dessen Zulassung der Abweichung vom Regionalplan (vom 22.01.2015) werden wichtige politische Ziele der Landesregierung unterlaufen und es wird in der Öffentlichkeit ein fragwürdiges Zeichen gesetzt.

Dass diese Entscheidung einen Präzedenzfall schaffen würde, wird in den Abwägungen des Regierungspräsidiums zwar thematisch aufgegriffen, aber in seiner Tragweite nicht ernst genug genommen. Wir sind sehr besorgt, dass mit dieser Entscheidung einem Missbrauch des Instruments „Zielabweichungsverfahren“ mit schädlichen Folgen für Natur und Landschaft auch an anderen Stellen Tür und Tor geöffnet wird.

Die Unterzeichner wollen eine Erweiterung und Verlagerung des betroffenen Weingutes nicht grundsätzlich verhindern. Sie halten aber den jetzt angestrebten Standort aus den genannten Gründen für völlig ungeeignet. Sie bitten deshalb den Petitionsausschuss, die in dieser Sache ergangenen Entscheidungen zu überprüfen und den betroffenen Weinbaubetrieb bei der Suche nach einem geeigneteren Standort zu unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Brigitte Dahlbender,BUND-Landesvorsitzende
Dr. Andre Baumann, NABU-Landesvorsitzender




Weblinks Kaiserstuhl:




Informationen zur aktuellen Zerstörung der letzten Kaiserstühler Hohlwege durch Teerung und andere Formen der Befestigung



Ein Blick über den Rand des Kaiserstuhls:











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Dieser Artikel wurde 4305 mal gelesen und am 11.1.2018 zuletzt geändert.