Freiburg March: Geschützte Schmetterlinge fliegen noch
02.09.2010
Freiburg March: Geschützte Schmetterlinge fliegen noch
March, Holzhausen, 30.08.10
Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Breisgau Hochschwarzwald hat die Gemeinde March aufgefordert die Baumaßnahmen im Gewann Neufeld zur Errichtung eines Gewerbegebietes bei Holzhausen bis auf weiteres einzustellen. Bei einem Ortsbegang wurde durch BUND Vertreter festgestellt, dass vorgezogene Ersatzmaßnahmen nicht wie vereinbart vor dem Beginn der ersten Baumaßnahmen durchgeführt wurden.
In den Randstreifen an den Wiesengräben und in Grünlandflächen des Gewanns Neufeld wie auch in Flächen, die auf Freiburger Gemarkung angrenzen, kommt die FFH-Art Großer Feuerfalter (Lycaena dispar) bodenständig vor. Am 29. August flogen trotz ungewöhnlich niedriger Temperaturen mehrere Weibchen und suchten nach Ampfer-Pflanzen zur Eiablage. In den Tagen zuvor hatten Planierraupen bereits Fakten geschaffen: Insbesondere eine Brachfläche mit vielen Eiablagepflanzen wurde abgeschoben. Der Grund für den Baustopp ist allerdings nicht dieser Eingriff an sich, sondern die Tatsache dass sogenannte CEF – Maßnahmen noch nicht greifen und auch noch nicht in Angriff genommen wurden. Diese Art von Maßnahmen soll eine kontinuierliche ökologische Funktion (CEF Continuous ecological functionality-measures) spezieller Biotope gewährleisten, so dass im Lebenszyklus bedrohter Arten keine zeitliche Lücke entsteht. Insbesondere die Kleine Population des Großen Feuerfalters braucht eine rechtzeitig mit entsprechenden Ampferarten bewachsene Fläche in Verbindung mit Feuchtgrünland. Wenn die Neuanlage dieses seltenen Biotopkomplex erst nächstes Frühjahr begonnen wird, kann es für die Art im Neufeld eng werden. Darüberhinaus ist die Gemeinde gemäß einem öffentlich rechtlichen Vertrag dazu verpflichtet mit dem naturschutzrechtlichen Ausgleich zu beginnen bevor der Bau der Infrastruktur beginnt.
Außer dem hübschen Schmetterling sind von der neuen Bebauung Arten der Vogelschutzrichtlinie, wie Weißstorch und Wespenbussard in ihrem Nahrungsbiotop und verschiedene Fledermausarten auf ihren Flugrouten betroffen. Es wird jetzt vom BUND geprüft, ob hier alle Schritte eingehalten worden sind, die vom Naturschutzrecht verlangt werden. Insbesondere eine FFH-Prüfung muß gegebenenfalls nachgeholt werden, unter anderem weil in der Nähe weitere schwerwiegende Eingriffe geplant sind und es somit zu gravierenden Summationswirkungen kommen kann. Wenn der Bau einer Raststätte, die Güterverkehrstrasse und das neue Gewerbegebiet zusammen eine erhebliche Beeinträchtigung der Population einer FFH-Art oder Art der Vogelschutzrichtlinie darstellen steht der rechtskräftige Bauplan auf tönernen Füßen.
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Axel Mayer, BUND-Geschäftsführer
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