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Petition gegen gentechnische Verunreinigung von konventionellem Saatgut

26.06.2002
Auch Alsace Nature und der BUND Regionalverband reichen bei der Europäischen Kommission eine Petition gegen die gentechnische Verunreinigung von Saatgut ein.

Die große Mehrheit der Bevölkerung lehnt gentechnisch veränderte Nahrungsmittel ab. Jetzt bereitet die Europäische Kommission eine Richtlinie vor (SANCO/1542/02 - January 2002), mit der der Wunsch der Menschen nach unmanipulierter, natürlicher Nahrung hinterrücks ausgehebelt werden könnte.

Konventionelles, also nicht gentechnisch verändertes Saatgut, dürfte nach der neuen Richtlinie künftig gentechnisch verunreinigt sein! Eine legale Verunreinigung von Saatgut mit gentechnisch veränderten Sorten (GVO) bis zu Grenzwerten von 0,3 bis 0,7 Prozent soll zulässig werden.

Alsace Nature, der BUND und die VerbraucherInnen in Europa möchten sich aber auch in Zukunft darauf verlassen können, dass Produkte, die nicht als genmanipuliert gekennzeichnet sind, auch tatsächlich nicht gentechnisch verändert sind. Das wäre nicht mehr gewährleistet, wenn künftig auch nicht gentechnisch veränderte Sorten einen GVO-Anteil von 30 bis 70 Quadratmetern pro Hektar enthalten könnten, ohne dass dies den betroffenen Bauern auch nur bekannt ist. Auch aus Gründen des vorsorgenden Umwelt- und Gesundheitsschutzes erscheint uns eine solch unkontrollierte Verbreitung und Vermehrung von GVOs nicht vertretbar.

Diese neue Richtlinie dient nach Ansicht von BUND Regionalgeschäftsführer Axel Mayer, insbesondere der Durchsetzung und Akzeptanzerhöhung für gentechnisch manipulierte Nahrungsmittel. Die Unterschiede zwischen gentechnisch verändertem und konventionellem Saatgut würden so gezielt verwischt werden. Die Verbraucher sollen keine Wahl mehr haben. Diese Richtlinie ist das Gegenteil von Verbraucherschutz und gefährdet die ökologische Landwirtschaft.

Aus diesen Gründen fordern Alsace Nature und der BUND Regionalverband, gemeinsam mit vielen anderen Umwelt-und VerbraucherInnen-Organisationen in einer Petition bei der Europäischen Kommission, dass die neuen europäischen Reinhaltungsvorschriften für nicht gentechnisch verändertes Saatgut grundsätzlich keine Verunreinigung mit GVOs zulassen. Die gesammelten Unterschriften aller Umweltorganisationen werden der Europäischen Kommission nach der Sommerpause von der Zukunftsstiftung Landwirtschaft überreicht.

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Dieser Artikel wurde 3183 mal gelesen und am 16.1.2007 zuletzt geändert.