Neubautrasse Bahn: Triel, Bluthänfling, Neuntöter... Bahnausbau, Artenschutz & Kosten


Neubautrasse der Bahn am Oberrhein: Triel, Bluthänfling, Neuntöter... Bahnausbau, Naturschutz und Artenschutz



Der "arme" Triel
kommt in den aktuellen Konflikten um den Bahnausbau am Oberrhein heftig zwischen die Räder der unterschiedlichen Interessengruppen.
Die Bahn mag die von den Menschen gewünschte Trassenführung nicht und manche Landwirte sträuben sich gegen die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen und gegen das geplante Vogelschutzgebiet Bremgarten. Und einige Interessengruppen lieben es einen bedrohten Vogel und den Artenschutz zum Sündenbock zu machen.
Ein Beitrag der Badischen Zeitung nennt die Summe von 50 Mio. Euro für den Schutz des Triels. Die Kritik gilt nicht der BZ, wohl aber der Bahn, die wieder einmal mit solchen Zahlen gezielt Aggressionen gegen den Artenschutz auslöst. Schauen Sie einmal auf die Kommentare unter dem Beitrag.

(Um die aktuellen Kostensteigerungen beim Stuttgart 21 zu rechtfertigen, wird von der Bahn auch gerne der "teure Artenschutz" öffentlich kommuniziert, obwohl die Kostentreiber beim Protzprojekt S21 dort liegen, wo wir Kritiker dies immer prophezeit hatten, z.Bsp. beim Anhydrit...) Bei S21 wird gezielt und erfolgreich die Eidechse zum Sündenbock gemacht, am Oberrhein bekommt der Triel diese Rolle.


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Axel Mayer, BUND-Geschäftsführer

Beim Bahnausbau am Oberrhein
werden auch essentielle Bereiche von streng geschützten Arten in ihren Lebensstätten verloren gehen. Wenn es sich dabei z.B um Zauneidechsen handelt, muß durch neue Biotope rechtzeitig der freiwillige Umzug der Tiere eingeleitet werden. Bei den Vögeln ist es so, daß alle Arten mit unzureichendem Erhaltungszustand -also alle Arten der Roten Liste und der Vorwarnliste des Landes oder des Bundes mit solchen Maßnahmen bedacht werden. So bekäme, wenn alles gesetzeskonform läuft, auch der Bluthänfling und der Neuntöter einen neues Habitat.

Ganz besonderes Augenmerk
bei der Planung von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen liegt auf den europäisch geschützten Arten. Habitatersatz für streng geschützte Arten (Anhang A der EU-Vogelschutzrichtlinie) ist weit vor dem Baubeginn bzw der Baufeldräumung zu erbringen. Der Clou der Gesetzeslage ist: Die Bahn muß sogar die Funktionsfähigkeit der Ersatzbiotope belegen. Dennoch gibt es große Spielräume in den Spielarten solcher Ersatzmaßnahmen: Für einen Flußregenpfeifer kann man eine technisch konstruierte Flußinsel herstellen wollen, die dann wegen fehlender Dynamik des Flusses nach wenigen Jahren zuwächst oder man integriert die Lebensbedingungen der Art in eine ökologische Landbewirtschaftung auf den Kiesäckern des Markgräfler Landes. Für den Neuntöter kann man eine teure eingezäunte Hecke pflanzen, deren ortsfremdes Pflanzgut jedes Jahr mit dem Freischneider von Konkurrenz freigehalten wird. Oder man Baut eine "Benjeshecke" mit Krautsaum aus Spontanvegetation. Eine "Benjeshecke" wird aus heimischem Laubholz-Schnittgut aufgebaut, die Dank natürlichem Verbissschutz und jeder Menge Samen heimischer Sträucher, die von Vögeln vom "Unterleibsende her" hineingesät werden von ganz alleine eine Entwicklung Richtung Hecke einschlägt. Für viele Tiere sind auch die Zwischenstadien mit viel Totholz eine zusätzliche Ansiedlungschance.

Der BUND wird darauf drängen,
daß die Funktionen der Lebensräume für streng geschützte Arten fachlich richtig und ohne übertriebenen Technikeinsatz erhalten werden. Wenn allerdings Technik nötig ist, z.B wenn der Flußregenpfeifer eine freie Kiesfläche benötigt, muß diese eben richtig gepflegt werden. Das gilt auch für die „Gretchenfrage“ wie mit dem Triel umzugehen ist. Wenn es richtig gemacht wird und die Flächen ausreichend weit weg von den Baustellen der Bahn und den Hauptkorridoren des Landwirtschafts- und Freizeitverkehrs liegen, wird ein vorgezogener Ersatz auch für Burhinus oedicnemus – den „Dickfuss“ unseren einzigen hauptsächlich dämmerungs- und nachtaktiven Watvogel funktionieren können. Für den eben erst aus Frankreich zurückgekehrten Triel gibt es in Deutschland nicht viel mögliche Ansiedlungs-Fläche, aber innerhalb dieser etwas trockeneren Oberrheinebene mit Kiesäckern ist die Art hoch mobil. Deshalb muss der potentielle Triel-Lebensraum auch beachtet werden, aber die Art verschwindet auch nicht wieder nur weil sie einen bestimmten Acker nicht mehr nutzen kann. Mit großzügigem Ausgleich passen Bürgertrasse und der heimliche nachtaktive Triel mit seiner Vorliebe für Kiesäcker durchaus zusammen. Allerdings kann es nicht allein um eine Optimierung der „Trielfähigen Bereiche“ abseits der Bürgertrasse gehen, es muss auch das Vorsorgeprinzip beachtet werden, grade wenn die Population noch sehr klein ist. Das bedeutet, dass der ohnehin vom Gesetz geforderte Schutz vor unbeabsichtigten Tötungen und vor erheblichen Störungen sehr ernst genommen wird. Da kaum Erfahrungen bestehen bezüglich der Empfindlichkeit des Triels gegenüber heraneilenden ICEs, muß die Strecke soweit in den Boden hinein verlegt werden, dass die Tiere nicht zu Tode kommen. Auch die Stromleitungen müssen so konstruiert werden, dass aus dem Geschenk einer spontanen Wiederansiedlung einer verschollenen Art nicht ein schneller Abgang wird. Und beim Triel zählt eben zur Zeit noch jedes Tier.
Ein Beitrag von Carsten Brinkmeier



  • Hier finden Sie die Grundsatzposition des BUND zum Bahnausbau am Oberrhein

  • hier finden Sie die BUND-Stellungnahmen zu den einzelnen Planungsabschnitten der Bahn

  • Hier und hier finden Sie die Stellungnahmen des BUND Herbolzheim zum Bahnausbau im Breisgau






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