Maiswurzelbohrer auch mit Gift Biscaya nicht auszurotten (Lahr, Passau, München, Salem...)

Maiswurzelbohrer am Oberrhein auch mit Gift nicht auszurotten
Maisschädling jetzt auch an zwei Stellen in Bayern und am Bodensee


Die aktuelle, massive chemische Bekämpfung des Maiswurzelbohres am Oberrhein im Raum Lahr, Efringen-Kirchen und Eimeldingen ist auch in der Hoffnung gegründet, den Maisschädling evtl. doch ausrotten oder langfristig aufhalten zu können.

Jetzt bestätigen zwei neue, aktuelle Schädlingsfunde in Bayern (Passau und beim Münchner Flughafen) und 19 gefangene Käfer in Salem am Bodensee die Ansicht des BUND, dass sich der Maiswurzelbohrer auch mit dem umstrittenen Insektengift Biscaya nicht ausrotten lässt.

Ein Ausrottungsversuch wäre möglicherweise beim allerersten Schädlingsfund 1992 nahe dem Belgrader Flughafen sinnvoll gewesen, heute ist der Maiskäfer flächendeckend in Südosteuropa vorhanden und mit Gift schlicht nicht mehr auszurotten wie die aktuellen Funde in Bayern und am Bodensee zeigen.

Die Landwirtschaft am Oberrhein und in Deutschland wird sich auf den neuen, gefährlichen Schädling einstellen müssen.

Dauerhafter, langfristig flächendeckender Gifteinsatz und Genmais sind für den BUND nicht akzeptabel und in den USA gibt es auch schon erste gift- und genmaisresistente Käfer des Maiswurzelbohrers.

Die ökologisch und gesamtwirtschaftlich ökonomisch sinnvollste Maßnahme ist nach Ansicht des BUND Fruchtfolge statt Monokultur. Dies wird in der Schweiz auch erfolgreich praktiziert.

Auch die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, AGES bestätigt die Haltung des BUND:

„Die einzige nachhaltig wirkungsvolle Bekämpfungsmaßnahme gegen die Verbreitung des Maiswurzelbohrers ist die sogenannte "Fruchtfolge". Das bedeutet, dass der Bauer nach einer eingebrachten Maisernte in den darauf folgenden zwei Jahren andere Feldfrüchte anbaut und der Schädling dadurch verhungert.

Eine chemische Bekämpfung der Larven im Frühling kann den Befall nur bis zu 70 Prozent reduzieren und ist daher nicht als Maßnahme zur Vernichtung einer gesamten Population geeignet. Das Ausbringen von chemischen Mitteln zu einem späteren Zeitpunkt ist auf Grund der Höhe der ausgereiften Maispflanze nur schwer möglich.

"Um die rasche Verbreitung zu stoppen, ist es wichtig, dass alle Maisbauern die Dringlichkeit des Problems erkennen und freiwillig Fruchtfolge praktizieren. Bauern, die nicht auf Fruchtfolge setzen, müssen in den nächsten Jahren mit hohen Einkommensverlusten rechnen"
, so Dr. Peter Cate, Diabrotica-Experte der AGES.

Axel Mayer / BUND Geschäftsführer 23.August 2007




Mehr Infos zu Biscaya vom Bundesamt für Verbraucherschutz
Zulassungsnummer 5918-00
Zulassungsinhaber Bayer CropScience
Weitere Vertriebsfirmen
Zulassungsende 31. Dezember 2016
Wirkungsbereich Insektizid
Wirkstoffgehalt 240 g/l Thiacloprid

Formulierung Dispersion in Öl (ölhaltiges Suspensionskonzentrat)
Gefahrenbezeichnung Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich

Kennzeichnung nach GefStoffV R 36/38 : Reizt die Augen und die Haut
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
R 22 : Gesundheitsschädlich beim Verschlucken
R 40 : Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.
S 36/37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren
S 35: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Kennzeichnung nach PflSchMV SPo5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages.

Anwendungsbestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Auflagen NN361: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.
NN370: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
NN3842: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS210: Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Hinweise NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).


mehr Infos:
BUND Info Maiswurzelbohrer
AGES Info Maiswurzelbohrer