Asbest-Prozess gegen Schmidheiny in Italien


Asbest-Prozess gegen Schmidheiny in Italien



"Die Gerechtigkeit (und das Recht) sind wie ein Spinnennetz – die Kleinen hält es fest – die Großen zerreißen es einfach"
Nach einem alten lateinischen Zitat


Der Asbest-Industrielle Stephan Schmidheiny muss für vier Jahre ins Gefängnis.
Der Schweizer Industrielle hat sich laut einem erstinstanzlichen Gerichtsurteil im Mai 2019 der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht.
Konkret wurde der Fall eines verstorbenen Angestellten des Unternehmens Eternit Italia S.p.a. und einer Anwohnerin verhandelt, wie die italienische Nachrichtenagentur Ansa mitteilte. Der Mann arbeitete in einer Fabrik in Cavagnolo bei Turin, die Frau wohnte in der Nähe. Der Mann starb an Asbestose, der von Asbest verursachten Staublungenkrankheit. Die Frau erlag einem Lungenkrebs. Neben der Gefängnisstrafe muss Schmidheiny den diversen Zivilklägern auch 15'000 Euro zahlen. Als Zivilklägerin war auch die Region Piemont aufgetreten, hinzu kamen Gewerkschaften und weitere Organisationen.
Der Turiner Staatsanwalt Gianfranco Colace sah die Verurteilung als ersten Schritt. Basierend auf neuesten Rechtsauslegungen hoffte er, die Justiz kehre zu einem mehr auf die Opfer fokussierten Blickwinkel zurück.

Die von Schmidheiny geleitete Gruppe Eternit SEG war von 1973 bis zur Pleite 1986 Grossaktionärin der Eternit Italia. Die Fabrik in Cavagnolo wurde 1982 geschlossen. Schmidheinys Anwälte teilten am Donnerstag mit, die erstinstanzliche Verurteilung entbehre jeder rechtlichen Grundlage und sei «skandalös». Die Verteidigung geht selbstversändlich in die Berufung.
BUND-Geschäftsführer Axel Mayer begrüßt das erstinstanzliche Urteil.



Eine der schrecklichsten Niederlagen der Umweltbewegung ist die Asbest-Geschichte

Schon um das Jahr 1900 wurde die Asbestose als Krankheit entdeckt und 1943 wurde Lungenkrebs als Folge von Asbestbelastungen als Berufskrankheit anerkannt. Doch erst 1995 wurde in Deutschland die Herstellung und Verwendung von Asbest generell verboten wurden und erst seit dem Jahr 2005 gibt ein EU-weites Verbot.

Auch im Jahr 2019 gibt es in Deutschland noch mehr Todesfälle durch Asbest-Belastungen als tödliche Arbeitsunfälle.
"In Deutschland sind an Asbestose und asbestbedingtem Krebs bisher vor allem Arbeiter gestorben, die früher mit dem Werkstoff zu tun hatten, allein seit 1990 etwa 30.000 Menschen. Weltweit ist Asbest jedes Jahr für mindestens 100.000 Tote verantwortlich. Hinzu kommen noch weitaus mehr Erkrankungen an Asbestose, die nicht tödlich enden, aber auch nicht geheilt werden können." sagt der Deutschlandfunk. Im Asbestbericht des Europäischen Parlaments im Jahr 2002 wird die Zahl der mit Asbest in Verbindung gebrachten Todesfälle für Westeuropa in den nächsten 35 Jahren auf etwa 500 000 geschätzt wird.

Über Jahrzehnte waren die Gefahren von Asbest und Asbestose bekannt und dennoch gelang es der Industrie, Lobbyisten und bezahlten Mietmäulern die Gefahren herunter zu spielen, zu verharmlosen und ein Verbot zu verhindern. Es ist Zeit zu sagen, dass diese Industriellen, Lobbyisten und bezahlten Mietmäulern Verbrecher waren!

Es ist tief erschrecken und widerspricht dem bürgerlichen Rechtsempfinden, dass die Täter und Täterinnen nie angemessen bestraft wurden. Weil es uns nicht gelingt die Asbest-Täter zu bestrafen, wiederholen sich solche Taten.

Wikipedia fasste die bisherigen Asbest-Prozesse folgendermaßen zusammen:
In Italien wurde das Thema Asbest seit 2009 eingehend gerichtlich aufgearbeitet. In Turin wurden so Stephan Schmidheiny und Baron Louis de Cartier aus Belgien Ende 2009 angeklagt, zwischen 1966 und 1986 durch mangelnde Sicherheitsvorkehrungen in mehreren italienischen Eternit-Fabriken den Asbest-Tod von mehr als 2000 Arbeitern und Anwohnern verursacht zu haben. Die Staatsanwaltschaft warf ihnen vor, für 2056 Todesfälle und 833 Erkrankungen verantwortlich zu sein. Am 13. Februar 2012 wurden er und Louis de Cartier zu je 16 Jahren Haft und Schadenersatzzahlungen in Höhe von 80 Millionen Euro verurteilt. Schmidheiny legte Berufung gegen das Urteil ein. Später plädierte er auf Annullierung des Prozesses. Am 3. Juni 2013 erhöhte das Berufungsgericht in Turin das Strafmaß auf 18 Jahre und auf 90 Millionen Euro. Gegen das Urteil wurde eine Berufung beim Kassationsgericht in Rom angekündigt.[23][24] Im November 2014 annullierte das italienische Kassationsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft das vorinstanzliche Urteil und erklärte die Vorwürfe für verjährt.
Der mittlerweile pensionierte Staatsanwalt Guariniello strengte anschliessend eine zweite Klage wegen vorsätzlicher Tötung an. Am 29. November 2016 entschied die zuständige Richterin in Turin, diese nicht zuzulassen. Möglich sind verschiedene lokale Prozesse z. B. in Vercelli, Reggio Emilia und Neapel wegen fahrlässiger Tötung.


Die Turiner Staatsanwaltschaft warf den beiden Angeklagten vor, zwischen 1966 und 1986 Sicherheitsvorkehrungen im Umgang mit dem krebserregenden Stoff Asbest vernachlässigt zu haben. Sie sind laut Staatsanwaltschaft mitverantwortlich für Leid, Tod und Krankheit in den italienischen Eternit-Fabriken und in deren Umgebung.

Dr. Stephan Schmidheiny ist Privatier. Er hat sich 2002 sukzessive aus allen Funktionen zurückgezogen. Sein Vermögen wurde 2012 vom Schweizer Wirtschaftsmagazin «Bilanz» auf 3,5 Milliarden Franken geschätzt. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)


Ein gerechtes Urteil mit einer abschreckenden Wirkung in diesen Asbest-Prozessen wäre nicht nur für Mensch und Umwelt, sondern auch für die Demokratie wichtig gewesen. In der Vergangenheit konnten sich in fast allen großen Umweltprozessen (Bhopal, Seveso, Bayer-Holzschutzgiftprozess, Contergan...) die großen Konzerne und die Verursacher von Leid, Tod und Krankheit mit teuren Anwälten und teilweise lächerlichen Entschädigungszahlungen fast ungestraft aus der Affäre ziehen. Einzelne, gelegentliche Fehlurteile können und müssen in demokratischen Rechtssystemen akzeptiert werden. Doch ein Rückblick auf die wirklich großen Umweltstrafverfahren zeigt eine nicht akzeptable, erschreckende Tendenz zu einseitigen und tendenziösen Urteilen.

Auch in Deutschland sterben jährlich noch tausende von Menschen an Asbestose, weil notwendige Asbestverbote lange behindert und verschleppt wurden.Laurent Vogel von der European Trade Union Confederation, dem Verband der Europäischen Gewerkschaften sagte im Deutschlandfunk:"Asbest ist weltweit der wichtigste Killer in der Arbeitswelt. An den Fasern sterben nach Schätzungen der Internationalen Arbeiterorganisation jährlich 100.000 Menschen."

Das alte, jetzt aufgehobene Urteil des Turiner Berufungsgerichtes hätte tatsächlich die alte Rechtstradition, die großen Umweltvergifter zu schonen, aufgehoben. Die Entscheidung des Kassationsgerichts in Rom im Dezember 2017, die verfahrenstechnische Rekurse der Turiner Staatsanwaltschaft zurückzuweisen passt in die lange Reihe des Umweltunrechts von Bhopal, Seveso, Bayer-Holzschutzgiftprozess und Contergan...
Harte Urteile gibt es (fast) nur gegen kleine Umweltsünder.

Axel Mayer, BUND-Geschäftsführer




BUND-Geschäftsführer Axel Mayer hat einige Urteile zusammengetragen:


Weitere, insbesondere auch regionale Beispiele finden Sie hier
http://www.bund-rvso.de/umwelt-recht-urteile-umweltrecht.html



Asbest-Prozess in Italien – Über Umweltrecht und Umweltunrecht








"Die Wahrheit", Warnungen & Hinweise: