Der 90-Meter-Streifen ist unentbehrlich
Die Unterzeichnenden haben zur Frage "Furkationsaue am Restrhein " am 16. November 2002 an einer viel beachteten und gut besuchten Fachtagung teilgenommen. Die fachlichen Aussagen zur Frage der Realisierung eines solchen Projektes mit vergleichsweise geringen Mitteln sind fast einmütig sehr ermutigend.
Die Unterzeichnenden bitten die Politik in Paris, Bern und Berlin, die Initiative der Umwelt- und Naturschutz- sowie der Fischereiverbände im Dreyeckland aufzugreifen.
Die Unterzeichnenden befinden die Realisierung der "Tieferlegung von Vorlandflächen" zwischen Weil am Rhein und Breisach als unentbehrlichen Bestandteil zur Wiederherstellung des dringend erforderlichen Hochwasserschutzes am Rhein im Rahmen des Integrierten Rheinprogramms des Landes Baden-Württemberg (siehe auch Raumordnerische Beurteilung des Regierungspräsidiums Freiburg vom Oktober 2002).
Darauf aufbauend sehen die Unterzeichnenden eine historische Chance, den von den Massnahmen betroffenen Restrhein in Zukunft in einen Zustand zu versetzen, der der Furkationszone einer natürlichen Flusslandschaft sehr nahe kommt. Ein solches Projekt wäre beispielhaft und zukunftsweisend für ein auch hinsichtlich der Wasserpolitik zusammenrückendes Europa und entspricht den Zielen der EG-Wasserrahmenrichtlinie sowie dem Programm 2020 der Internationalen Kommission zum Schutze des Rheins (IKSR) zum Biotopverbund am Rhein.
Da der Restrhein zum einen Grenzfluss zwischen Frankreich und Deutschland (Zuständigkeit der französische und deutsche Aussenminister) und zum zweiten Bundeswasserstrasse ist (Zuständigkeit Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland), bedarf es zur Realisierung dieser Chance einer politischen Initiative, die weit über den Zuständigkeitsbereich der betroffenen Region oder des Landes Baden-Württemberg hinausgeht.
Die Unterzeichnenden aus Frankreich, der Schweiz und Deutschland fordern daher die zuständigen Ministerien der betroffenen Staaten auf, unser Anliegen zu prüfen und die einmalige Chance zu nutzen, am Oberrhein einen Teil einer einmaligen Auenlandschaft zum Nutzen zukünftiger Generationen wieder herzustellen.
Zu den wichtigsten Aufgaben der betroffenen Staaten gehört die Ausarbeitung eines Staatsvertrags, der die mit der Renaturierung auftretenden wasserwirtschaftlichen Veränderungen regelt. Zu den ganz grundlegenden Voraussetzungen gehört neben dem Flächenbedarf (im Rahmen der Gegenwärtigen Planungen auf deutscher Seite und zusätzlicher Flächen auf französischer Seite) auch die Regelung der Mindestwasserführung, die bei den Verhandlungen zur Neukonzessionierung des Wasserkraftwerkes Kembs eine entscheidende Rolle spielen wird. Für einen revitalisierten und stellenweise verbreiterten Rhein sind ein Sockelabfluss von 150 cbm/s und eine Angleichung an das natürliche Abflußregime des Rheins unabdingbar. Nutzen wir gemeinsam diese historische Chance!
Dr. Frank Baum / Regionalvorstand
Axel Mayer / Geschäftsführer
hier: Mehr Infos zum Integrierten Rheinprogramm IRP, zum Hochwasserschutz und Naturschutz am Rhein finden Sie hier
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