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BUND stellt Strafanzeige wegen des Verdachts auf illegalen Export von Kernbrennstoffen

14.01.2021
Der Brennelementhersteller Framatome hat ohne Exportgenehmigung Brennstoffe in die Schweiz geliefert. Daher hat der BUND heute Strafanzeige erstattet.
Freiburg/Stuttgart. Bevor das Verwaltungsgericht klären konnte, ob die Framatome GmbH Brennstäbe aus deutscher Fertigung an das Schweizer AKW Leibstadt liefern darf, hat der Brennelementhersteller zwei Transporte durchgeführt. Der BUND hat heute (12.1.2021) bei der Staatsanwaltschaft Erlangen Strafanzeige gegen Framatome gestellt, wegen des Verdachts auf rechtswidrigen Export von Kernbrennstoffen, eine Straftat nach § 328 StGB.

Eine Brennelementlieferung ins Ausland bedarf grundsätzlich einer gültigen Transport- und einer gültigen Exportgenehmigung. Diese hatte Framatome nicht. Ob das Unternehmen sie überhaupt bekommt, muss das Verwaltungsgericht erst noch klären, da die BUND-Regionalverbände Südlicher Oberrhein und Hochrhein, der BUND Landesverband Baden- Württemberg, einige Mitglieder des IPPNW, verschiedene Anti-Atom-Initiativen in Baden-Württemberg und Privatpersonen im Herbst gegen den Export Widersprüche eingereicht hatten. Der Widerspruch des BUND hat aufschiebende Wirkung, daher war die Exportgenehmigung zum Zeitpunkt der Lieferung ungültig, was der Framatome bekannt war.
„Gewinnstreben fegt alle berechtigten Bedenken vom Tisch“
„Dass Framatome den Ausgang eines anhängigen Verfahrens nicht abwartet, beweist erneut das krude Weltbild des Unternehmens, in dem Gewinnstreben alle berechtigten Bedenken vom Tisch fegt“, erklärt Sylvia Pilarsky-Grosch, Landesgeschäftsführerin des BUND Baden-Württemberg.
Auch das Verwaltungsgericht Frankfurt reagierte irritiert. In einem Schreiben an die Prozessbeteiligten teilte es mit, es sei nicht Aufgabe der Gerichte, Eilentscheidungen zu treffen, wenn die Beteiligten ihr Verhalten nicht daran ausrichteten.
Gefährliches Atomkraftwerk an der deutschen Grenze
Das Atomkraftwerk Leibstadt ist nicht sicher. Nach einer Studie des Biosphäreninstituts Genf von 2019 ist Leibstadt – obwohl das jüngste im schweizerischen Atomkraftwerkspark – das für Deutschland gefährlichste Atomkraftwerk. Das Biosphäreninstitut simulierte die radioaktiven Niederschläge nach einem gravierenden Unfall in allen schweizerischen Kernkraftwerken für jeden Tag des Jahres 2017. Bei üblicher Wetterlage wäre Südwestdeutschland viel stärker von einem Unfall im Atomkraftwerk Leibstadt betroffen als die Schweiz selbst.
„Salopp gesagt: Die Kernkraftwerk Leibstadt AG hat den Profit, Deutschland das Risiko. Das Gefährdungspotenzial hängt einerseits mit dem Standort direkt an der Grenze zusammen, andererseits mit fortgesetzten Schlampereien der Betriebsführung, die zwar noch nicht zu einem schweren Unfall geführt haben, aber das Vertrauen in den Zustand der Anlage massiv untergraben“, erklärt Stefan Auchter, Regionalgeschäftsführer des BUND Südlicher Oberrhein, die Sorgen um die Sicherheit. „Es ist ein Skandal, dass die Bundesregierung trotz des sehr erfreulichen Atomausstiegs in Deutschland nichts gegen die Gefahr eines Atomunfalls an den deutschen Grenzen unternimmt. Im Gegenteil, die Atomkraftwerke werden sogar unterstützt, indem sie sich Brennelemente aus deutscher Produktion liefern lassen dürfen.“

BUND fordert kritische Sicherheitsüberprüfung für grenznahe Atomkraftwerke
Für den BUND ist es ein Erfolg, dass sich ein Gericht mit der Zulässigkeit dieser Lieferung befasst. „Natürlich ist dem BUND bewusst, dass die deutsche Regierung nicht gegen die souveräne Entscheidung der Schweiz, Atomkraftwerke zu betreiben, vorgehen kann. Sie kann aber sehr wohl Zeichen setzen, indem sie den Export von Kernbrennstoffen in grenznahe Risikokraftwerke unterbindet. Den Willen dazu hat die aktuelle Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, doch die angekündigte Gesetzesänderung kommt nicht voran“, beschreibt Sylvia Pilarsky-Grosch. „Laut Atomgesetz sind Exporte nur genehmigungsfähig, wenn die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährdet ist. Bisher hat das BAFA aber die Exporte rein routinehalber genehmigt, ohne die Bedrohungslage zu prüfen. Auch der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat im Dezember in einem ähnlichen Verfahren die wichtigen Fragen rund um die Brennelementexporte inhaltlich nicht geklärt. Wir fordern, dass das BAFA zukünftig berücksichtigt, ob das Leben in Deutschland gefährdet ist. Dazu wäre mindestens eine unabhängige kritische Sicherheitsüberprüfung für grenznahe Kernkraftwerke nötig“.


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Dieser Artikel wurde 2986 mal gelesen und am 14.1.2021 zuletzt geändert.