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Attac, Campact, Gemeinnützigkeit & Angriffe auf die Umweltbewegung und die sozialen Bewegungen

27.10.2019


Attac, Campact, Gemeinnützigkeit & Angriffe auf die Umweltbewegung und die sozialen Bewegungen



Am 26.2.2019 wurde dem mehr als gemeinwohlorientierten Verband Attac die Gemeinnützigkeit entzogen und gleiches geschah 2019 auch der Kampagnenorganisation Campact. Die aggressiven Klimawandelleugner von EIKE und die Lobby- "Inititative Neue Soziale Marktwirtschaft", die schrecklich erfolgreich gegen die Energiewende, gegen erneuerbare Energien und gegen die CO2 Steuer kämpft, sind selbstverständlich weiterhin zumindest formal gemeinnützig. Diese Urteile sind Urteile gegen den gemeinwohlorientierten Teil der Zivilgesellschaft und sie zeigen den Weg in eine konzerngelenkte, illiberale Demokratie. Die Urteile hätten sicher heftige Reaktionen ausgelöst... wenn sie in Hongkong oder Moskau gefällt worden wären.


  • Als die Lobbyisten einer konzerngerechten Globalisierung dafür sorgten, dass Attac die Gemeinnützigkeit entzogen wurde, habe ich geschwiegen, denn ich war ja beim BUND.
  • Als Autolobbyisten von CDU, FDP, AfD und konservative Medien die Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe angriffen, um die DUH in Sachen Diesel zum Schweigen zu bringen, habe ich nichts gesagt, denn ich war ja nicht bei der DUH.
  • Als die Angriffe auf den BUND und den verbliebenen, gemeinwohlorientierten Rest der Umweltbewegung zunahmen, hatten sich alle an solche Angriffe gewöhnt und irgendwann gab es nur noch die neuen, industriegelenkten Verbände der Klimawandelleugner wie z.B. EIKE und die Scheinbürgerinitiativen der Atomlobby, die selbstverständlich noch "gemeinnützig" waren...


Axel Mayer, BUND-Geschäftsführer




Die Richter haben dem globalisierungskritischen Verein Attac die Gemeinnützigkeit abgesprochen.
Egal wie man zu den Aktionen von Attac steht; man muss den Verein, dem auch der 2017 verstorbene CDU-Politiker Heiner Geißler angehörte, nicht unbedingt mögen, um das Unwerturteil des Gerichts und dessen Begründung als höchst sonderbar zu kritisieren. Das Urteil besagt letztendlich, dass aus Sicht des Steuerrechts das pointierte Agieren in der Zivilgesellschaft, also das Werben für politische Projekte und Positionen eine irgendwie suspekte, jedenfalls nicht förderungswürdige Sache sei. Attac darf jetzt keine Spendenquittungen mehr ausstellen.
Das Urteil muss Sorgen machen; es hat toxische Wirkung. Es ist zu fürchten, dass nun kritische Vereine und Verbände finanziell ausgehungert werden. Schon gibt es aus der CDU/CSU Forderungen nach einer Ausdehnung des Urteils zum Beispiel auf die Deutsche Umwelthilfe. Der CDU-Parteitag in Hamburg im Dezember hatte deren steuerliche Überprüfung gefordert. Die Parteipolitik versucht, auf die Finanzämter durchzugreifen. Der entscheidende Satz des Anti-Attac-Urteils des Bundesfinanzhofs lautet: "Wer politische Zwecke durch Einflussnahme auf politische Willensbildung und Gestaltung der öffentlichen Meinung verfolgt, erfüllt keinen gemeinnützigen Zweck." Man muss den strohtrockenen Satz zwei-, dreimal lesen, dann beginnt er gefährlich zu knistern. In diesem Satz steckt nämlich eine vordemokratische Botschaft: Politisches Engagement, wie es der Bundespräsident landauf, landab von den Bürgerinnen und Bürgern verlangt, ist angeblich steuerlich nichts wert; es ist angeblich weniger relevant für Gemeinnutz und Gemeinwohl als das Werkeln in einem Verein für Modellflug, Amateurfunk, Kleingärtnerei oder Hundesport."
Auszug aus einer (wie fast immer) klugen Kolumne von Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung vom 2. März 2019.

Ein sehr lesenswerter Beitrag zu diesem Thema: hier









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  • 3) Im Zweifel ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte immer noch eine gute Quelle zur Orientierung.

















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Dieser Artikel wurde 1390 mal gelesen und am 27.10.2019 zuletzt geändert.